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Bedenken
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Haftungsausschluss:
 
Der folgende Text ist unverbindlich und ohne Rechtssicherheit.
Für Ihre Belange und Hinweispflicht müssen Sie ihren eigenen Text zu Ihrer Situation verwenden.
 
 
Immer an den Bauherrn gerichtet, und zusätzlich evtl. an die Planer und Architekten.
 
Hinweispflicht – Bedenkenanmeldung
 
gem. VOB Teil B §4 Abs. 4 (3)
 
 
Betrifft Ihr Bauvorhaben… Gewerk
 
Sehr geehrte(r) Herr/Frau,
 
entsprechend unserer Hinweispflicht nach VOB Teil B §4 Abs. 4 (3) teile ich Ihnen mit:
 
 
Anforderung Brandschutz für hinterlüftete Fassaden
 
Nach Musterbauordnung §28 und ergänzende Richtlinie DIN 18516-1 sind in
 
Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 Brandsperren (Brandschutzriegel)
 
in mindestens jedem 2. Geschoß anzubringen. Diese Leistung ist von Ihnen nicht beschrieben und nicht beauftragt. Ich bitte Sie dies mit Ihrem Brandschutzbeauftragten zu klären und uns diesbezüglich vor dem Montagebeginn zum weiteren Vorgehen zu benachrichtigen.
 
 
Wärmedämmung
 
Uns ist aufgefallen, dass die in der Leistungsbeschreibung geforderte Dämmung eventuell nicht die Forderungen der aktuellen EnEV erfüllt. Die Berechnung der Energieeffizienz (DIN V 18599, DIN 4108) fällt nicht in unseren Leistungsbereich. Ich bitte Sie daher die von Ihnen beschriebene und von uns zu erbringende Leistung dahingehend zu prüfen. Sollten Änderungen notwendig sein bitte ich Sie uns vor der Ausführung zu benachrichtigen.
   
 
Mit freundlichen Grüßen
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